Seit dem 1. Januar 2003 gelten in der EU strengere Etikettierungsvorschriften
für Fleisch. Die neue Richtlinie regelt die Definition des Begriffes
"Fleisch" hinsichtlich der Etikettierung von Fleischerzeugnissen
neu, wobei für die betreffenden Erzeugnisse bis Ende Juni 2003 noch
eine Übergangszeit mit "doppeltem" Warenverkehr, d.h. Etikettierung
entweder bereits nach der neuen oder aber noch nach der bisherigen
Regelung, gilt.
Verbraucher verstehen unter Fleisch in der Regel Muskelfleisch.
Nach der neuen Definition wird nunmehr deutlich, ob Muskelfleisch,
Fett oder Innereien verzehrt werden. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse,
die Fleisch als Zutat enthalten; Fleisch, das in unverarbeitetem
Zustand angeboten wird, fällt nicht darunter. Betroffen sind somit
Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte
und Fleischkonserven.
Die Definition des Fleischbegriffs wird auf die am Knochen anhaftenden
Muskeln begrenzt. Andere genußtaugliche Tierkörperteile, wie
beispielsweise Innereien (einschließlich Herz, Darm und Leber) oder
Fett, müssen in der Etikettierung nunmehr als solche kenntlich gemacht
und dürfen nicht länger als "Fleisch" bezeichnet werden. Vorbehaltlich
bestimmter Höchstwerte, die in der Definition festgesetzt sind,
gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für einen bestimmten Prozentsatz
des Fettanteils, d.h. dem Muskelfleisch anhaftendes Fett darf wie
Fleisch behandelt werden.
Nach der Richtlinie muß auch die Tierart, von der das Fleisch
stammt, systematisch angegeben werden, damit beispielsweise "Rindfleisch"
von "Schweinefleisch" unterschieden werden kann. "Separatorenfleisch"
wird ebenfalls gesondert ausgezeichnet werden. Im Falle von Rindfleisch
wurde die Gewinnung von Separatorenfleisch wegen BSE ganz verboten.
Bei anderen Tierarten muß Separatorenfleisch künftig gesondert
etikettiert werden und darf nicht als Teil des Fleischgehalts der
Erzeugnisse gewertet werden, in denen es vorkommt.
Vorgesehen ist eine sechsmonatige Übergangszeit (1. Januar
bis 30. Juni 2003), um der Industrie die Anpassung an
die neuen Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Während dieser Zeit
werden demnach auf dem Markt sowohl Erzeugnisse, die bereits mit
der neuen Richtlinie konform sind, als auch Erzeugnisse zirkulieren,
bei denen dies noch nicht der Fall ist. Die neuen Etikette werden
zwar ab 1. Januar 2003 auf den betreffenden Erzeugnissen
sichtbar sein, die größte Neuerung erfolgt jedoch im Juli, wenn
alle Produkte nach den neuen Vorschriften etikettiert sein müssen.
Erzeugnisse, die vor Ende Juni etikettiert wurden, dürfen allerdings
gehandelt werden, solange der Vorrat reicht.
Einige Mitgliedstaaten haben den Begriff Fleisch bereits zu Etikettierungszwecken
präzisiert. Diese nationalen Definitionen werden mit der Richtlinie
nun auf EU-Ebene harmonisiert.