Die Kennzeichnung von Fleisch von Rindern bis zu zwölf Monaten ist in der EU einheitlich geregelt worden. Als "Kalbfleisch" darf nur das Fleisch von höchstens 8 Monate alten Kälbern vermarktet werden.
"Kalbfleisch" oder "Jungrindfleisch"
Die Agrarminister der EU haben daher am 11.06.2007 in Luxemburg eine einheitliche Kennzeichnung von Kalbfleisch beschlossen. Nach den neuen Bestimmungen darf vom kommenden Jahr an die Bezeichnung "Kalbfleisch" nur noch für Kälber verwendet werden, die zum Zeitpunkt der Schlachtung höchstens 8 Monate alt sind. Fleisch von Tieren im Alter von 8 bis 12 Monaten muß dann als "Jungrindfleisch" etikettiert werden.
Hintergrund
Bislang galten in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Definitionen. Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Erzeugungssystemen. Bei dem einem werden die Tiere hauptsächlich mit Milch und Milcherzeugnissen gefüttert und im Alter von weniger als 8 Monaten geschlachtet. Bei dem anderen werden die Tiere fast ausschließlich mit Getreide – hauptsächlich Mais – und etwas Rauhfutter gefüttert und ab dem 10. Lebensmonat geschlachtet.
Auf den Verbrauchermärkten in der EU wird das nach diesen unterschiedlichen Systemen erzeugte Fleisch bislang als „Kalbfleisch“ vermarktet. Die Art der Ernährung der Tiere und ihr Schlachtalter werden normalerweise nicht angegeben, obwohl sich die Fleischpreise der Erzeugungssysteme ab Schlachthof um 2,00 bis 2,50 Euro je Kilogramm unterscheiden.
In der EU werden jährlich etwa 800.000 t Kalbfleisch erzeugt. Die wichtigsten Erzeugerländer sind Frankreich (30 % der Gesamtmenge), die Niederlande (26 %), Italien (18 %), Belgien (7 %) und Deutschland (6 %). Frankreich und Italien sind die Länder mit dem höchsten Kalbfleischverbrauch (etwa 70 % des gesamten europäischen Verbrauchs).