Überraschenderweise hat die EU-Kommission jetzt beschlossen, Ausschreibungen
von Gerste für Drittlandsexporte zu ermöglichen.
Marktlage
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Marktanalyse
"Futtergerste - Die Intervention
macht die Vorgaben" vom 30.09.2004
Fakten
- Export in Drittländer nur mit Exporterstattung möglich
Exporterstattungen für 2004er Gerste wurden von der EU-Kommission
bisher kategorisch abgelehnt. Die Kommission begründete
ihre ablehnende Haltung mit dem hohen Preisabstand von EU-Ware
zu Schwarzmeer-Gerste in Höhe von 20 bis 24 €/t.
Jetzt hat die EU-Kommission beschlossen, 1 Mio. t
Gerste vom 14.10.2004 bis zum 23.06. 2005 auszuschreiben. Wie
aus dem Verwaltungsausschuß Getreide in Brüssel verlautbarte,
will die Kommission prüfen, ob die Überschußsituation
in der EU möglicherweise doch mit Hilfe von Erstattungen
abzumildern sei.
Die ausgeschriebene Gerste darf nur in Länder Nordafrikas sowie
des Nahen und Mittleren Ostens exportiert werden. Die kleinste
Gebotsmenge muß mindestens 1.000 t betragen.
Die Grafik zeigt deutlich, daß Gerste am internationalen
Markt - zum Beispiel an der Warenterminbörse WCE,
Winnipeg/Kanada - deutlich unter dem EU-Preisniveau gehandelt
wird. Mit der Zahlung von Exporterstattungen erhöhen sich
daher die Absatzmöglichkeiten ein Drittländer deutlich.
Hausse-Signal
Prognose
Sollte sich aufgrund der Exporterstattungen - entgegen der
bisherigen Erwartung - doch ein umfangreicherer Abfluß
der EU-Gerste in Drittländer abzeichnen, dürften sich
die Preise nach meiner Einschätzung über dem Interventionspreisniveau
einpendeln.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Marktanalyse
"Futtergerste - Die Intervention
macht die Vorgaben" vom 30.09.2004