Des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 24.08.2005 die Verlängerung
der Auslauffrist für die Kartoffelsorte "Linda"
bestätigt.
Damit wurde der Eilantrag der ehemaligen
Sortenschutzinhaberin bzw. Nutzungsberechtigten Europlant
Pflanzenzucht GmbH, Lüneburg für die Kartoffelsorte "Linda"
abgelehnt, die Auslauffrist für die Anerkennung und das
Inverkehrbringen von Saat- bzw. Pflanzgut der Sorte "Linda"
zu gewerblichen Zwecken bis zum 30.06.2005 zu begrenzen.
Die Entscheidung ermöglicht beispielsweise
Landwirten und dem Handel u. a. den weiteren Anbau
und die Vermarktung von anerkennungsfähigem Vermehrungssaat-/Pflanzgut
von "Linda" über den 30.06.2005 hinaus bis zum 30.06.2007.
Das Gericht begründete seine Entscheidung
im wesentlichen damit, dass nach Auslaufen des dreißigjährigen
Sortenschutzes zum 31.12.2004 schützenswerte Rechte der
ehemaligen Sortenschutzinhaberin nicht mehr bestünden. Die
hier einschlägigen Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes
dienten vorwiegend dem Schutz der Allgemeinheit und bezweckten
nicht eine faktische Verlängerung der nach dem Sortenschutzgesetz
nicht mehr bestehenden Verfügungsmöglichkeiten des früheren
Sortenschutzinhabers.
Die Schiedsgerichtsverfahren für Saatgut-
und Sortenschutzstreitigkeiten der Landwirtschaftskammer
Hannover betreffen Streitigkeiten um zivilrechtliche Vermehrungsverträge
zwischen einer Antragstellerin und ihren Vertragsvermehrern.
Auf die Entscheidung im vorliegenden Verfahren haben sie
keine Auswirkungen.
Der Beschluß kann vor dem Oberverwaltungsgericht
in Lüneburg angefochten werden.
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