Stillegungsverpflichtung 2004/2005 auf 5 % reduziert
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 17.12.2003


Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission, die Stilllegungsverpflichtung für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 von 10 % auf 5 % zu reduzieren, gebilligt.

Der Bericht wurde im vereinfachten Verfahren und ohne Änderungsanträge angenommen, damit er von dem EU-Agrarministerrat noch heute angenommen werden kann. Die neue Verordnung könnte in diesem Fall im Januar 2004 in Kraft treten, so daß die Landwirte die zusätzliche Fläche zwischen dem 15. Januar und dem 15. August 2004 nutzen dürften.

Hintergrund
Um die Flächenzahlung für landwirtschaftliche Kulturpflanzen im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten zu können, müssen die Erzeuger einen bestimmten Prozentsatz ihres Ackerlandes stilllegen. Hierdurch soll ein Gleichgewicht zwischen der Gemeinschaftserzeugung und den voraussichtlichen Absatzmöglichkeiten erreicht werden. Kleinerzeuger sind von der Stilllegungsverpflichtung ausgenommen. Im Rahmen der Agenda 2000 wurde der Stilllegungssatz auf 10 % festgelegt.
Quelle: EU-Parlament
 
 
 

Vorhergehende Beiträge
17,12,2003   Bald Stillegung auf brach liegenden Kleinstflächen?
25.11.2003   Flächenstillegungssatz 2004 auf 5 % halbiert

 
 
 

 

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