Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission, die
Stilllegungsverpflichtung für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 von
10 % auf 5 % zu reduzieren, gebilligt.
Der Bericht wurde im vereinfachten Verfahren und ohne Änderungsanträge
angenommen, damit er von dem EU-Agrarministerrat noch heute angenommen
werden kann. Die neue Verordnung könnte in diesem Fall im Januar
2004 in Kraft treten, so daß die Landwirte die zusätzliche Fläche
zwischen dem 15. Januar und dem 15. August 2004 nutzen
dürften.
Hintergrund
Um die Flächenzahlung für landwirtschaftliche Kulturpflanzen im
Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten zu
können, müssen die Erzeuger einen bestimmten Prozentsatz ihres Ackerlandes
stilllegen. Hierdurch soll ein Gleichgewicht zwischen der Gemeinschaftserzeugung
und den voraussichtlichen Absatzmöglichkeiten erreicht werden. Kleinerzeuger
sind von der Stilllegungsverpflichtung ausgenommen. Im Rahmen der
Agenda 2000 wurde der Stilllegungssatz auf 10 % festgelegt.
Quelle: EU-Parlament