Bald Stillegung auf brach liegenden Kleinstflächen?
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 16.12.2003


Der Sonderausschuß Landwirtschaft (SAL) der EU-Kommission kündigte an, einen Vorschlag zu unterbreiten, nach dem die EU-Mitgliedstaaten den landwirtschaftlichen Betrieben voraussichtlich ab dem 01.01.2004 ermöglichen können, brach liegende Kleinstflächen als Stilllegungsflächen anzurechnen.

Der neue Vorschlag soll unterbreitet werden, sobald die EU-Agrarminister der Absenkung des Stilllegungssatzes von 10 auf 5 % formell zugestimmt haben.

Der Vorschlag steht in Zusammenhang mit der Absicht der EU-Kommission, die EU-Getreideerzeugung zu steigern.

Anläßlich des EU-Agrarminister-Rates im Juni 2003 war vereinbart worden, daß die Mitgliedstaaten bei „hinreichend begründeten Umweltschutzgründen“ Flächen mit einer Mindestbreite von 5 m und einer Mindestgröße von 0,05 ha akzeptieren können. Nach derzeitiger Rechtslage würde diese Regelung jedoch erst am 01.01.2005 in Kraft treten.

Quelle: EU-Kommission
 
 
 

Vorhergehende Beiträge
25.11.2003   Flächenstillegungssatz 2004 auf 5 % halbiert

 
 
 

 

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