Der Sonderausschuß Landwirtschaft (SAL) der EU-Kommission
kündigte an, einen Vorschlag zu unterbreiten, nach dem die EU-Mitgliedstaaten
den landwirtschaftlichen Betrieben voraussichtlich ab dem 01.01.2004
ermöglichen können, brach liegende Kleinstflächen als Stilllegungsflächen
anzurechnen.
Der neue Vorschlag soll unterbreitet werden, sobald die EU-Agrarminister
der Absenkung des Stilllegungssatzes von 10 auf 5 % formell
zugestimmt haben.
Der Vorschlag steht in Zusammenhang mit der Absicht der EU-Kommission,
die EU-Getreideerzeugung zu steigern.
Anläßlich des EU-Agrarminister-Rates im Juni 2003
war vereinbart worden, daß die Mitgliedstaaten bei „hinreichend
begründeten Umweltschutzgründen“ Flächen mit einer Mindestbreite
von 5 m und einer Mindestgröße von 0,05 ha akzeptieren
können. Nach derzeitiger Rechtslage würde diese Regelung jedoch
erst am 01.01.2005 in Kraft treten.
Quelle: EU-Kommission