Bio-Energie: Steuer auf Biodiesel ab August
S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 17.03.2006


Die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe soll zum 1. August 2006 und damit früher als ursprünglich geplant abgeschafft werden.

Besteuerung von Biodiesel
Jetzt ist es amtlich: Ab dem 1. August 2006 soll Biodiesel nach dem Beschluß des Bundeskabinettes in Berlin vom 15. März besteuert werden.

Nach den neuen Beschlüssen im Rahmen des Energiesteuergesetzes wird auf Biodiesel eine Steuer von 10 Cent fällig. Auf Biodiesel in Beimischung zu fossilem Kraftstoff sollen 15 Cent erhoben werden. Reines Pflanzenöl, soweit es als Kraftstoff genutzt wird, soll mit 15 Cent je Liter besteuert werden.

Lediglich Landwirte dürfen reinen Biokraftstoff weiterhin steuerfrei tanken. Entgegen ursprünglichen Plänen von Finanzminister Steinbrück können Landwirte reinen Biokraftstoff weiterhin unbesteuert tanken.

Beimischungsquote
Zudem legte der Kabinettsbeschluß im Rahmen des sogenannten Quotengesetzes fest, daß ab 2007 die Beimischung umweltfreundlichen Biokraftstoffen zu fossilen Treibstoffen 5,75 Prozent betragen soll.

Mit dem neuen Energiesteuergesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, nach der einzelne Kraftstoffe nicht übermäßig gefördert werden dürfen. Nach den Plänen der Vorgängerregierung sollte Bio-Sprit eigentlich bis zum Jahr 2009 steuerfrei bleiben.

 
 
 

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