Die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe soll zum 1. August 2006
und damit früher als ursprünglich geplant abgeschafft werden.
Besteuerung
von Biodiesel
Jetzt ist es amtlich: Ab dem 1. August 2006 soll
Biodiesel nach dem Beschluß des Bundeskabinettes in Berlin vom 15. März
besteuert werden.
Nach den neuen Beschlüssen im Rahmen
des Energiesteuergesetzes wird auf Biodiesel eine Steuer von 10 Cent fällig.
Auf Biodiesel in Beimischung zu fossilem Kraftstoff sollen 15 Cent erhoben
werden. Reines Pflanzenöl, soweit es als Kraftstoff genutzt wird, soll mit 15 Cent
je Liter besteuert werden.
Lediglich Landwirte dürfen reinen
Biokraftstoff weiterhin steuerfrei tanken. Entgegen ursprünglichen Plänen von
Finanzminister Steinbrück können Landwirte reinen Biokraftstoff weiterhin unbesteuert
tanken.
Beimischungsquote
Zudem
legte der Kabinettsbeschluß im Rahmen des sogenannten Quotengesetzes fest,
daß ab 2007 die Beimischung umweltfreundlichen Biokraftstoffen zu fossilen
Treibstoffen 5,75 Prozent betragen soll.
Mit dem neuen
Energiesteuergesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, nach der
einzelne Kraftstoffe nicht übermäßig gefördert werden dürfen. Nach den Plänen
der Vorgängerregierung sollte Bio-Sprit eigentlich bis zum Jahr 2009 steuerfrei
bleiben.