Steuererhöhung bei Agrardiesel und Kürzung der Bundeszuschüsse
zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung: Das sind die Ergebnisse
der Bundestagsbeschlüsse vom 25.11.2004 und 26.11.2004.
Die Bundestagsbeschlüsse über den Agrarhaushalt sowie über
das Haushaltsbegleitgesetz 2005, das mit sogenannter Kanzlermehrheit
beschlossen wurde, bescheren der deutschen Landwirtschaft weitere
Steuer- und Abgabenerhöhungen.
Steuererhöhung bei Agrardiesel
Für die Landwirtschaft bedeutet der Beschluß u.a. Steuererhöhungen
beim Agrardiesel ab 2005 um 56 %. Der Mineralölsteuersatz wird
rein rechnerisch bei etwa 40 Cent/Liter liegen. Ab 2005 wird
damit die Steuerrückvergütung um insgesamt 287 Mio. Euro
reduziert. Das Gesetz sieht eine Kappung der Rückvergütung bei 10.000 l
je Betrieb und Jahr vor. Hinzu kommt ein Selbstbehalt von 350 Euro,
den jeder Betrieb zusätzlich zur Bagatellgrenze von 50 Euro
tragen muß.
Kürzung der Bundeszuschüsse an die ldw. Krankenversicherung
Zudem wird im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes der Bundeszuschuß
zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr um
82 Mio. Euro abgesenkt. Dieser Betrag steigt bis 2008
auf 91 Mio. Euro. Durch die Kürzungen des Bundeszuschusses
für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung von 250 auf 150 Millionen
Euro kommen auf die Landwirte zudem Beitragserhöhungen zu.
Sonstiges
Die Bundesmittel in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
werden um 44 Mio. Euro auf 685 Mio Euro gekürzt.
Außerdem soll ein Teil des Zweckvermögens bei der Landwirtschaftlichen
Rentenbank in Höhe von 45 Mio. Euro an den Bundeshaushalt
abgeführt werden.