Steuer- und Abgabenerhöhungen ab 2005
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 29.11.2004


Steuererhöhung bei Agrardiesel und Kürzung der Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung: Das sind die Ergebnisse der Bundestagsbeschlüsse vom 25.11.2004 und 26.11.2004.

Die Bundestagsbeschlüsse über den Agrarhaushalt sowie über das Haushaltsbegleitgesetz 2005, das mit sogenannter Kanzlermehrheit beschlossen wurde, bescheren der deutschen Landwirtschaft weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen.

Steuererhöhung bei Agrardiesel
Für die Landwirtschaft bedeutet der Beschluß u.a. Steuererhöhungen beim Agrardiesel ab 2005 um 56 %. Der Mineralölsteuersatz wird rein rechnerisch bei etwa 40 Cent/Liter liegen. Ab 2005 wird damit die Steuerrückvergütung um insgesamt 287 Mio. Euro reduziert. Das Gesetz sieht eine Kappung der Rückvergütung bei 10.000 l je Betrieb und Jahr vor. Hinzu kommt ein Selbstbehalt von 350 Euro, den jeder Betrieb zusätzlich zur Bagatellgrenze von 50 Euro tragen muß.

Kürzung der Bundeszuschüsse an die ldw. Krankenversicherung
Zudem wird im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes der Bundeszuschuß zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr um 82 Mio. Euro abgesenkt. Dieser Betrag steigt bis 2008 auf 91 Mio. Euro. Durch die Kürzungen des Bundeszuschusses für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung von 250 auf 150 Millionen Euro kommen auf die Landwirte zudem Beitragserhöhungen zu.

Sonstiges
Die Bundesmittel in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden um 44 Mio. Euro auf 685 Mio Euro gekürzt. Außerdem soll ein Teil des Zweckvermögens bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von 45 Mio. Euro an den Bundeshaushalt abgeführt werden.
 
 
 
Vorhergehende Beiträge
27.09.2004   Höhere Steuern auf Agrardiesel beschlossen

 
 
 

 

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