Höhere Steuern auf Agrardiesel beschlossen
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 27.09.2004


Das Haushaltsbegleitgesetz 2005 wurde am 24.09.2004 im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Zustimmung fanden auch die Kürzung der Bundesmittel bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sowie die deutliche Steuererhöhung bei Agrardiesel.

Bei Agrardiesel wird ab dem 1. Januar 2005 die bisherige Steuermäßigung verringert. Damit wird der derzeitige deutsche Steuersatz von 25,56 Euro-Cent um 56 Prozent auf 40 Euro-Cent je Liter Agrardiesel angehoben. Zudem soll der ermäßigte Steuersatz künftig nur noch bis maximal 10.000 Liter Agrardiesel pro Jahr gewährt werden. Außerdem wird ein Selbstbehalt von 350 Euro eingeführt.

Die Erhöhung des Agrardiesel-Steuersatzes bedeutet eine Verteuerung der landwirtschaftlichen Produktion bzw. der Stückkosten in Deutschland. Die Konsequenz lautet: Schwächung der Wettbewerbskraft der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EU wie auch an den internationalen Märkten. Eine Harmonisierung der Steuersätze für Agrardiesel in der EU ist noch immer nicht in Sicht. Andere EU-Länder bieten hier Standortvorteile: So erheben zum Beispiel Großbritannien und Frankreich nur 6 Euro-Cent Steuern auf einen Liter Agrardiesel .

Bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung wird der Bundeszuschuß ab dem 1. Januar 2005 jährlich um 82 Mio. Euro verringert.
 
 
 

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