Über die Novelle des deutschen Gentechnikgesetzes bestehen
zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung nach wie vor
erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Die EU droht bereits mit einem
rechtlichen Verfahren. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine
Zeitung (FAZ) in ihrer Ausgabe vom 20.09.2004.
Da die Novelle von Landwirtschaftsministerin Renate Künast in mehreren
Kernpunkten nach Auffassung der EU-Kommission gegen EU-Recht verstoßen
soll, werde die EU-Kommission Ende September ein Rechtsgutachten
vorlegen. Ein Festhalten an dem ursprünglichen Gesetzesentwurf
könne zu rechtlichen Schritten seitens der EU führen.
Der Entwurf soll am 22.09.2004 zum letzten Mal im Vermittlungsausschuß
von Bund und Ländern beraten werden.
Worum es geht!
Kernpunkt der Auseinadersetzung ist die vorgesehende Haftungsregelung,
nach der Landwirte, die genetisch veränderte Organismen (GVO)
anbauen, gesamtschuldnerisch und verschuldensunabhängig haften,
sofern dies für andere Produzenten zu Schäden durch genetische
Verunreingungen führt. Aus Sicht der EU-Kommission ist eine
derart umfassende Haftungsregelung insbesondere dann nicht hinnehmbar,
wenn die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen durch den Landwirt
getroffen worden seien. In diesem Zusammenhank bemängelt die
EU-Kommission die vorgesehenen Schutzvorschriften für die ökologische
Landwirtschaft, die bereits dann Schadenersatzansprüche geltend
machen könnten, wenn die Erzeugnissen nicht mehr als völlig
gentechnikfrei eingestuft würden. Dies stände in Widerspruch
zu der EU-Kennzeichnungsregelung, nach denen Verunreinigungen bis
zu einem Anteil von 0,9 % zulässig sind.