EU erwägt Klage gegen deutsche Gentechnik-Novelle
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 21.09.2004


Über die Novelle des deutschen Gentechnikgesetzes bestehen zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung nach wie vor erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Die EU droht bereits mit einem rechtlichen Verfahren. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Ausgabe vom 20.09.2004.

Da die Novelle von Landwirtschaftsministerin Renate Künast in mehreren Kernpunkten nach Auffassung der EU-Kommission gegen EU-Recht verstoßen soll, werde die EU-Kommission Ende September ein Rechtsgutachten vorlegen. Ein Festhalten an dem ursprünglichen Gesetzesentwurf könne zu rechtlichen Schritten seitens der EU führen.

Der Entwurf soll am 22.09.2004 zum letzten Mal im Vermittlungsausschuß von Bund und Ländern beraten werden.

Worum es geht!
Kernpunkt der Auseinadersetzung ist die vorgesehende Haftungsregelung, nach der Landwirte, die genetisch veränderte Organismen (GVO) anbauen, gesamtschuldnerisch und verschuldensunabhängig haften, sofern dies für andere Produzenten zu Schäden durch genetische Verunreingungen führt. Aus Sicht der EU-Kommission ist eine derart umfassende Haftungsregelung insbesondere dann nicht hinnehmbar, wenn die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen durch den Landwirt getroffen worden seien. In diesem Zusammenhank bemängelt die EU-Kommission die vorgesehenen Schutzvorschriften für die ökologische Landwirtschaft, die bereits dann Schadenersatzansprüche geltend machen könnten, wenn die Erzeugnissen nicht mehr als völlig gentechnikfrei eingestuft würden. Dies stände in Widerspruch zu der EU-Kennzeichnungsregelung, nach denen Verunreinigungen bis zu einem Anteil von 0,9 % zulässig sind.
 
 
 

Vorhergehende Beiträge
09.09.2004   Vertagt: Gemeinsamer GVO-Grenzwert für die EU
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