Entscheidung über GVO-Grenzwert in Saatgut
vertagt
In der Europäischen Union wird es offenbar vorerst keinen gemeinsamen
Grenzwert für die unbeabsichtigte Beimischung von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) in konventionelles Saatgut geben. EU-Kommissionspräsident
Romano Prodi hat nach Aussage des österreichische Agrarpressedienstes AIZ
am 08.09.2004 eine Entscheidung über einen diesbezüglichen Vorschlag
überraschend vertagt. Damit ist von der "alten" Kommission
keine Entscheidung mehr zu erwarten.
Begründet wurde die Entscheidung damit, daß ein Grenzwert
von 0,3 % für GVO-Bestandteile in Raps- und Maissaatgut
hinsichtlich seine fachlichen Begründung noch unsicher sei.
Vor allem über die wirtschaftlichen Folgen eines solchen Wertes
für die Saatguthersteller, aber auch für die Landwirte selbst sei
nach Aussage von Prodis Pressesprecher zu wenig bekannt. Zudem hieß
es aus der Kommission, Handelskommissar Pascal Lamy seien 0,3 %
zu niedrig. Er befürchte neuen Streit im internationalen Handel,
zumal die EU einen erheblichen Teil ihres Saatgutes aus Drittländern
einführe. Auch Forschungskommissar Philippe Busquin soll 0,5 %
als GVO-Grenzwert im Saatgut als hinderlich für die Entwicklung
der Biotechnologie in Europa betrachten. EU-Verbraucherkommissar
David Byrne hatte vor mehr als einem Jahr schon einmal 0,5 %
als Grenzwert für Maissaatgut vorgeschlagen.
So lange es keinen europäischen Grenzwert für GVO in Saatgut gibt,
gelten nationale Werte - so weit sie festgelegt wurden - einstweilen
weiterhin.
An anderen geplanten Beschlüssen im GVO-Bereich hielt die EU-Kommission
dagehen fest.
Eintragung von GV-Maissorten in den EU-Sortenkatalog
Die Europäische Kommission hat am 08.09.2004 die Eintragung von
17 Maissorten der Linie MON 810 in den gemeinsamen Sortenkatalog
der EU für landwirtschaftliche Pflanzenarten genehmigt. Mais der
Linie MON 810 der Firma Monsanto ist in der EU seit 1998 zugelassen.
17 aus der Maislinie MON 810 stammende Sorten sind in einzelstaatlichen
Katalogen verzeichnet: 6 in Frankreich und 11 in Spanien.
Nur die in dem gemeinsamen EU-Sortenkatalog verzeichneten Saatgutsorten
können EU-weit in den Verkehr gebracht werden, alle anderen hingegen
nur in dem jeweiligen Mitgliedstaat. Mit den Sorten der Linie MON
810 wird zum ersten Mal gentechnisch verändertes Saatgut in den
gemeinsamen EU-Katalog aufgenommen.
Der gemeinsame Sortenkatalog wird anhand der Kataloge der Mitgliedstaaten
zusammengestellt. Sobald eine Saatgutsorte ordnungsgemäß in den
Katalog eines Mitgliedstaates aufgenommen ist, wird die Kommission
davon unterrichtet und ersucht, die Sorte durch Veröffentlichung
im Amtsblatt in den gemeinsamen Katalog aufzunehmen.
Nach Aussage von David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz,
wird der Mais "deutlich als genetisch veränderter Mais kenntlich
gemacht, damit alle Landwirte eine sachkundige Wahl treffen können."
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