EU plant neue Leitlinien für Koexistenz von genveränderten Organismen (GVO) und konventionellen Pflanzen
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 11.04.2003


Die Europäische Kommission hat Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Deutschland, Italien, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich und Finnland formell aufgefordert, innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt zu erlassen und zu notifizieren. Die zwölf genannten EU-Staaten haben die Frist vom 17.10.2002 für die Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG vom 12.03.2001 in nationales Recht verstreichen lassen. Das Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von GVO nach der neuen Richtlinie wird nach wie vor für jeden Fall einzeln durchlaufen.

Neue Leitlinien: Zudem plant die EU-Kommission, neue Leitlinien für die Koexistenz von genveränderten Organismen (GVO) und konventionellen Pflanzen beim Ackerbau zu formulieren. Die Thematik soll im Rahmen einer Konferenz am 24.04.2003 mit Teilnehmern aus der Kommission, Industrie und Verbraucherverbänden diskutiert werden.

Die Koexistenz soll nach den Worten von EU-Agrarkommissar Franz Fischler sicherstellen, daß die EU-Landwirte wählen können, ob sie konventionelles Saatgut, Öko-Saatgut oder GVO-Saatgut anbauen wollen.

"Insbesondere stellt sich die Frage der Beherrschung von GVO-Beimischungen in gentechnikfreien Sorten als Folge von Saatgutverunreinigung, Einstäubung, Durchwuchs, Ernte- und Lagerpraktiken oder Transport", heißt es in einer Presseerklärung der Kommission. Durch die unerwünschte Beimischung könnten auch Einkommensverluste für konventionell bzw. ökologisch wirtschaftende Landwirte entstehen, erklärte die Kommission.

Haftung: Bei der Frage der Haftung im Zusammenhang mit der Koexistenz plädiert Fischler dafür, daß die Mitgliedsstaaten selbst die Regeln für eventuelle Schadenersatzansprüche aufstellen.

Vorschlag der EU-Kommission an Agrar-Produzenten: Fischler schlägt mehrere Möglichkeiten vor - von Sicherheitsabständen zwischen den Feldern über Pufferzonen bis zur Überwachung bei Anbau, Ernte und Lagerung. Möglich seien auch freiwillige Vereinbarungen auf Regionalebene zwischen Landwirten und der Industrie, die sicherstellen, dass in bestimmten Gebieten keine gentechnisch veränderten Kulturen angebaut werden.
 
 
Aktuell
Archiv
Analysen

Themenverwandte Beiträge
16.10.2002   Acrylamid-Forum im Internet
11.06.2002   Nitrofen: Keine Sanktionen durch die EU
06.06.2003   Qualitätsmanagement - oder ... man riskiert das letzte Hemd
29.05.2002   Nitrofen geht alle an

 
 
Aktuell
Archiv
Analysen

 

Seitenanfang