EU-Kommission plant verschärfte
Haltungsbedingungen bei Masthähnchen
Stand: 28.12.2004


Noch ist bei der Umsetzung der EU-Legehennenrichtlinie in Deutschland noch keine Einigung der gegensätzlichen Positionen in Sicht. Jetzt plant die EU-Kommission bereits EU-Bestimmungen für Masthähnchen.

Wie der Pressedienst Agra-Europe berichtet, plant die EU-Kommission neue Gemeinschaftsbestimmungen für Masthähnchen. Bis Ende März 2005 will die Brüsseler Behörde einen Richtlinienvorschlag vorlegen, der für Masthähnchen- betriebe mit mehr als 200 Tieren eine Bestandsdichte von maximal 30 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter vorsieht.

Details aus dem EU-Vorlagenentwurf
Tränken sollen umsturzsicher aufgestellt werden müssen. Die Broiler sollen einen permanenten Zugang zu trockenem Einstreu und - mit Ausnahme der letzten zwölf Stunden vor dem geplanten Schlachtzeitpunkt - auch zu Futter haben. Die Belüftung soll so beschaffen sein, daß sie sowohl Überhitzung als auch Feuchtigkeit wirksam vermeidet. Die Geräuschkulisse in den Ställen soll so niedrig wie möglich gehalten werden, indem das Belüftungsgebläse, die Fütterungsanlage und andere Maschinen so konstruiert, eingebaut, betrieben und gewartet werden, daß sie möglichst wenig Lärm erzeugen. Während der Helligkjeitsphasen soll eine Lichtstärke von 20 Lux vorgeschreiebn werden, und zwar in Augenhöhe der Tiere. Mit Ausnahme der ersten drei Tage nach der Aufstallung und in den letzten drei Tagen vor dem geplanten Schlachttermin soll die Beleuchtung einem 24-Stunden-Rhythmus folgen.

Mit der neuen Richtlinie plant die EU-Kommission außerdem die Verschärfung der Dokumentationspflicht. Dokumentiert werden soll zum Beispiel, wann wie viele Tiere aufgestallt wurden, wann, wie viel und welchen Futter sie erhalten haben, die tägliche Sterberate, das durchschnittliche Schlachtgewicht und etliches mehr. Die Aufbewarungszeit für diese Angaben soll sich auf drei Jahre belaufen.

Bei Verstößen müßten die EU-Mitgliedstaaten wirksame und abschreckende Strafen verhängen, heißt es dem Vorschlagsentwurf, der derzeit zwischen den Dienststellen der EU-Kommission abgestimmt wird.

Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit dem Hinweis auf die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, die unterschiedliche Tierschutzstandards bergen, und plädiert für ein Vorgehen mit Augenmaß. Zwischen Tierschutz, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erwägungen müsse ein Gleichgewicht gefunden wer- den, fordert die EU-Behörde in ihrem Papier.

Quelle: Agrar-Europe
 
 
 

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