Striktere Tiertransport-Vorschriften ab 2007
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 27.12.2004


Der EU-Agrarministerrat hat am 22./23.12.2004 eine Verordnung über Tiertransporte auf Kurz- und Langstrecken verabschiedet. Zielsetzung der neuen Vereinbarung ist der Schutz der Tiere beim Transport in Europa durch striktere Umsetzungvorschriften. Bei den jetzt erlassenen Vorschriften geht es hauptsächlich um Langstreckentransporte. Die Verordnung tritt 2007 in Kraft.

Details aus der neuen Verordnung
Mit den neuen Regelungen soll es leichter werden, Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen, weil künftig genau bekannt ist, wer während des Transports von Tieren wofür verantwortlich ist. Nicht nur Verkehrsbetreiber und Transportunternehmen, sondern auch Händler (Auftraggeber) und Fahrer sowie die „Halter“ (Personal an Sammelstellen, auf Märkten und in Schlachthöfen sowie Landwirte) werden künftig verantwortlich sein. Fahrer und Betreuer benötigen ab 2007 einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis wird nach einer vor unabhängigen Prüfern abgelegten Prüfung erteilt

Die Verordnung enthält außerdem deutlich strengere Vorschriften für Transporte von mehr als 8 Stunden Dauer und für die Ausstattung der Transportfahrzeuge. Fahrzeuge, die für Tiertransporte von mehr als 8 Stunden eingesetzt werden, müssen über eine Zwangslüftung, ein Temperaturüberwachungsgerät mit Datenschreiber und einem Warnsystem für den Fahrer sowie über Tränkeinrichtungen verfügen. Darüber hinaus bestehen weitere tierartspezifische Vorschriften.

Für Transporte von mehr als 100 km müssen Tiere künftig ein Mindestalter aufweisen: Kälber müssen mindestens zehn Tage alt sein, Ferkel drei Wochen, Lämmer eine Woche und Pferde vier Monate. Der Transport von weiblichen Tieren im letzten Zehntel ihrer Trächtigkeit und in der Woche nach ihrer Niederkunft wird verboten.

Als neues Kontrollinstrument wird ab 2007 die Ausstattung der Fahrzeuge mit Satelliten-Navigationssystemen einführt. Bei Transporten von mehr als acht Stunden Dauer müssen zur Überwachung neue Transportfahrzeuge ab 2007 mit einem Satelliten-Navigationssystem ausgerüstet sein. Ältere Fahrzeuge müssen bis 2009 umgerüstet werden. Alle Zulassungsnachweise der Spediteure sowie die Registrierung von Transportfahrzeugen, Transportbehältnissen für den Straßen- und Seetransport und Tiertransportschiffen wird in einer elektronischen Datenbank erfaßt. Neben der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit der Fahrzeuge durch das Satelliten-Navigationssystem, muß auch das Vorliegen von Krisenplänen nachgewiesen werdenn.

Zudem trägt die neue Regelung der Tatsache Rechnung, daß die Tiere dem größten Streß beim Be- und Entladen ausgesetzt sind, und enthält deshalb auch Vorschriften für Situationen, die vor und nach dem Transport beispielsweise in Schlachthöfen oder Häfen eintreten können. Zurzeit machen Langstreckentransporte nur etwa 10 % (17,5 Mio.) der Tiertransporte in Europa aus.

Quelle: EU-Kommission
IP/04/1391 und MEMO/04/269
press-rapid-database@cec.eu.int

 
 
 

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