Umrüstung von Traktoren auf Pflanzenöl
jetzt AFP-förderfähig
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 23.11.2004


Die Fördermöglichkeiten für den Einsatz von Treibstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen in Deutschland sind verbessert worden. Künftig kann im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) die Umrüstung von Traktoren und anderen selbstfahrenden Erntemaschinen (z.B. Mähdrescher etc.) auf den Einsatz von Pflanzenölen gefördert werden.

Darauf haben sich die Agrarminister von Bund und Ländern am 22.11.2004 im Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (PLANAK) nach Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen verständigt.

Nachdem es bereits bisher möglich war im Rahmen des AFP Pflanzenölpressen zu fördern, kann jetzt mit der Umrüstungsförderung die Verwendung des Pflanzenöls im landwirtschaftlichen Betrieb unterstützt werden. Die Landwirte sollen damit Alternativen zum immer teurer werdenden Dieseleinsatz erhalten und neue Einsatzmöglichkeiten für nachwachsenden Rohstoffe geschaffen werden.

Verbessert wurde im Rahmen des AFP auch die Bürgschaftsregelung. Nach Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen ist es künftig allen Bundesländern möglich, für zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen Ausfallbürgschaften zu übernehmen, soweit das Darlehen nicht durch bankübliche Sicherheiten gedeckt werden kann. Bislang war dies nur in den neuen Ländern möglich. Damit erhalten Existenzgründer und Betriebe, die neue Einkommensstandbeine aufbauen wollen, bessere Chancen, notwendige Investitionen zu finanzieren.

Quelle:

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

  Email: poststelle@munlv.nrw.de
 
 
 

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