Die Fördermöglichkeiten für den Einsatz von Treibstoffen aus nachwachsenden
Rohstoffen in Deutschland sind verbessert worden. Künftig kann im
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) die Umrüstung von Traktoren
und anderen selbstfahrenden Erntemaschinen (z.B. Mähdrescher etc.)
auf den Einsatz von Pflanzenölen gefördert werden.
Darauf haben sich die Agrarminister von Bund und Ländern am 22.11.2004
im Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (PLANAK) nach Mitteilung des
Landwirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen verständigt.
Nachdem es bereits bisher möglich war im Rahmen des AFP Pflanzenölpressen
zu fördern, kann jetzt mit der Umrüstungsförderung die Verwendung
des Pflanzenöls im landwirtschaftlichen Betrieb unterstützt werden.
Die Landwirte sollen damit Alternativen zum immer teurer werdenden
Dieseleinsatz erhalten und neue Einsatzmöglichkeiten für nachwachsenden
Rohstoffe geschaffen werden.
Verbessert wurde im Rahmen des AFP auch die Bürgschaftsregelung.
Nach Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen
ist es künftig allen Bundesländern möglich, für zinsverbilligte
Kapitalmarktdarlehen Ausfallbürgschaften zu übernehmen, soweit das
Darlehen nicht durch bankübliche Sicherheiten gedeckt werden kann.
Bislang war dies nur in den neuen Ländern möglich. Damit erhalten
Existenzgründer und Betriebe, die neue Einkommensstandbeine aufbauen
wollen, bessere Chancen, notwendige Investitionen zu finanzieren.
Quelle: |
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Email: poststelle@munlv.nrw.de
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