Die Niederlande erfüllen als erster EU-Mitgliedstaat die EU-Anforderungen
für „Selbstkontrollprogramme“ gemäß der EU-Verordnung 96/23. Nach
einer Pressemitteilung des Informationsbüros der Niederländischen
Fleischwirtschaft, Düsseldorf, ist der Handel mit Schweinen in den
Niederlanden seit dem 1. April 2004 auf Tiere beschränkt,
die dem Programm über die Stichprobenerhebung und Analyse von
verbotenen Substanzen (SAFE) entsprechen.
Die Stichproben werden durch das unabhängige Kontrollinstitut Control
Bureau Animal Sector (CBD) erhoben. Die Untersuchungen nach
verbotenen Substanzen werden mit Stichproben von Urin und Futter
durchgeführt.
SAFE wurde in das nationale niederländische Qualitätssicherungssystem
IKB, an dem mehr als 90 % aller niederländischen Landwirte teilnehmen,
aufgenommen. Bauern, die zurzeit nicht am IKB-System teilnehmen,
müssen entweder IKB beitreten oder strengere Untersuchungen des
CBD akzeptieren.
Der Staatliche Dienst für Vieh und Fleischbeschau (RVV) überprüft
bei seinen Untersuchungen zur Erteilung der Exportbescheinigungen
und den Fleischkontrollen in den Schlachthäusern, daß alle
Schweine den Bestimmungen des SAFE-Programms entsprechen. Alle Schweine,
die SAFE nicht entsprechen, können zu zusätzlichen Untersuchungen
herangezogen werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf weitere
1.000 € pro Tier.
Vorhergehende Beiträge
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