Als Reaktion auf die in den letzten Wochen in der Gemeinde Waldsolms
(Hessen) aufgetretenen drei Fälle der Erkrankung Q-Fieber bei Menschen,
hat das staatliche Landratsamt jetzt, wie bereits zuvor in Breitscheid,
Dietzhölztal, Eschenburg, Herborn, Driedorf, Dillenburg und Sinn,
Beschränkungen für Schafherden im Bereich der Gemeinde Waldsolms
ausgesprochen.
Ähnlich wie bei den Allgemeinverfügungen im Dezember des vergangenen
Jahres und im April diesen Jahres dürfen sich Schafherden bewohnten
Ortsteilen nicht dichter als irgendwie vermeidbar annähern. Schafe
von außerhalb dürfen in das Gebiet der o. g. Gemeinden nicht
hineingetrieben werden. Es gibt Vorschriften für das Ablammen der
Schafe und der Ziegen sowie Vorschriften zur Behandlung von Nachgeburten
und Totgeburten. Schließlich wird mit einer Vorschrift über ein
Verbot des Genusses von Schafs- und Ziegenmilch versucht, die Übertragungen
der Erkrankung auch auf diesem Weg sicher auszuschließen.
Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 31. August 2002 befristet.
Allerdings wird eine mögliche Verlängerung vorbehalten.
Q-Fieber ist eine weltweit verbreitete von Tier zu Mensch übertragbare
Infektionskrankheit durch den Erreger Coxiella burnetii, der vor
allem Schafe, Kühe und Ziegen befällt. Beim Menschen ähnelt
die Krankheit in den Symptomen einer schweren Grippe: Typisch sind
Husten und hohes Fieber. In schlimmen Fällen kann daraus eine
Lungenentzündung werden. In der Regel heilt Q-Fieber beim Menschen
folgenlos aus, nur in seltenen Fällen kommt es zu einer langandauernden
Infektion.
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