Seit dem 21. Februar 2002 ist das neue Europäische Schnellwarnsystem
für Lebensmittel und Futtermittel in Kraft.
Die neue Regelung auf Grundlage der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht
richtet ein Schnellwarnsystem für die Meldung eines von Lebensmitteln
oder Futtermitteln ausgehenden unmittelbaren oder mittelbaren Risikos
für die menschliche Gesundheit als computergestütztes Netz ein.
Dieses erweiterte System wird von der Kommission verwaltet und bezieht
die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit ein.
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