EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 13.03.2002


Seit dem 21. Februar 2002 ist das neue Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel in Kraft.

Die neue Regelung auf Grundlage der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht richtet ein Schnellwarnsystem für die Meldung eines von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausgehenden unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit als computergestütztes Netz ein. Dieses erweiterte System wird von der Kommission verwaltet und bezieht die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ein.

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