Die Anbau- und Abnahmeverträge für Winterraps auf Stilllegungsflächen
müssen bis zum 31. Januar 2002 abgeschlossen sein und
zu diesem Stichtag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) vorliegen.
Daher sollten geplante Verträge mit den Erstaufkäufern zur Sicherstellung
einer rechtzeitigen Übermittlung an die BLE umgehend abgeschlossen
werden, da die Vertragspartner eine Vorlaufzeit zur Prüfung und
Sammlung der Verträge benötigten.
Betrieblich bedingte Vertragsveränderungen, wie beispielsweise
der Austausch der Warenart, Veränderungen des Flächenumfangs oder
Vertragsauflösungen können im Einvernehmen mit den Vertragsparteien
noch bis zum 31. Mai 2002 vorgenommen werden.
Die Verträge für Sommerkulturen müssen bei der BLE bis zum
15. Mai 2002 vorliegen.
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