Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat das von der
EU-Kommission beschlossene Ankaufprogramm für Rinder über 30 Monate
in Deutschland eingeleitet. Zunächst werden durch eine Ausschreibung die
Schlachthöfe ermittelt, die mit der BSE-Aktion beauftragt werden. Die
Ausschreibung wurde im Bundesanzeiger und unter http://www.ble.de
im Internet veröffentlicht. Sobald die Entscheidung über die Auswahl der
Schlachthöfe gefallen ist, werden die Namen bekannt gegeben.
Voraussetzung: Die Rinder müssen am Schlachttag älter als
30 Monate sein und seit mindestens 6 Monaten in Deutschland
gehalten werden. Dies wird von der BLE anhand der Eintragungen im Zentralregister
des Herkunfts- und Informationssystems Tiere (HIT) geprüft. Tiere, deren
Überprüfung über HIT nicht möglich ist, werden nicht angekauft. Der Landwirt
ist für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Rinder verantwortlich.
Landwirte, die ihre Rinder im Rahmen dieses Programms verkaufen wollen,
erhalten ab etwa Mitte März bei diesen Schlachthöfen und unter der o.a.
Internet-Adresse ein von der BLE erstelltes Vertragsformular und vereinbaren
mit dem Schlachthof einen Schlachttermin. Am Schlachttag sind die Rinder
auf Kosten des Landwirts am Schlachthof anzuliefern. Als Begleitpapiere
sind neben den üblichen Lieferscheinen, das vom Landwirt unterschriebene
Vertragsformular (zweifach) sowie die Tierpässe notwendig.
Nach der Schlachtung werden die Tiere einem BSE-Test unterzogen. Die
Häute werden an die Lederindustrie verkauft und die Schlachtkörper, solange
dies das Gemeinschaftsrecht vorschreibt, zu Tiermehl verarbeitet und verbrannt.
Das Ministerium geht davon aus, dass das EU-Recht bis zum Ende des bis
30. Juni 2001 geltenden Ankaufzeitraums geändert wird, damit eine alternative
Verwendung der im Rahmen dieses Programms angekauften Rinder möglich ist.
Quelle: BMVEL, BLE
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