Rinder-Ankaufaktion:
Ausschreibung der Schlachthöfe läuft

S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 26.02.2001


Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat das von der EU-Kommission beschlossene Ankaufprogramm für Rinder über 30 Monate in Deutschland eingeleitet. Zunächst werden durch eine Ausschreibung die Schlachthöfe ermittelt, die mit der BSE-Aktion beauftragt werden. Die Ausschreibung wurde im Bundesanzeiger und unter http://www.ble.de im Internet veröffentlicht. Sobald die Entscheidung über die Auswahl der Schlachthöfe gefallen ist, werden die Namen bekannt gegeben.

Voraussetzung: Die Rinder müssen am Schlachttag älter als 30 Monate sein und seit mindestens 6 Monaten in Deutschland gehalten werden. Dies wird von der BLE anhand der Eintragungen im Zentralregister des Herkunfts- und Informationssystems Tiere (HIT) geprüft. Tiere, deren Überprüfung über HIT nicht möglich ist, werden nicht angekauft. Der Landwirt ist für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Rinder verantwortlich.

Landwirte, die ihre Rinder im Rahmen dieses Programms verkaufen wollen, erhalten ab etwa Mitte März bei diesen Schlachthöfen und unter der o.a. Internet-Adresse ein von der BLE erstelltes Vertragsformular und vereinbaren mit dem Schlachthof einen Schlachttermin. Am Schlachttag sind die Rinder auf Kosten des Landwirts am Schlachthof anzuliefern. Als Begleitpapiere sind neben den üblichen Lieferscheinen, das vom Landwirt unterschriebene Vertragsformular (zweifach) sowie die Tierpässe notwendig.

Nach der Schlachtung werden die Tiere einem BSE-Test unterzogen. Die Häute werden an die Lederindustrie verkauft und die Schlachtkörper, solange dies das Gemeinschaftsrecht vorschreibt, zu Tiermehl verarbeitet und verbrannt. Das Ministerium geht davon aus, dass das EU-Recht bis zum Ende des bis 30. Juni 2001 geltenden Ankaufzeitraums geändert wird, damit eine alternative Verwendung der im Rahmen dieses Programms angekauften Rinder möglich ist.
Quelle: BMVEL, BLE

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