Auf die Einfuhren von Harnstoff- und Ammoniumnitratmischungen in wässriger
oder ammoniakalischer Lösung aus Algerien, Weißrussland, Litauen, Russland
und der Ukraine hat die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll
erhoben.
Für die Ware mit dem Kn-Code 3102 80 00 aus Algerien wird pro Tonne ein
Zollsatz von 6,88 EUR erhoben, für die Produkte aus Weißrußland gilt ein
Satz von 17,86 EUR, aus Litauen 3,98 EUR, aus der Ukraine 26,17 EUR
und aus Russland 20,11 EUR. Eine Ausnahme erhält das russische Unternehmen
JSC Nevinnomyssky Azot aus Stavropol mit einem Zollsatz von 17, 80 EUR.
Das Verfahren betreffend der Importe von Harnstoff- und Ammoniumnitratlösingen
aus der Slowakischen Republik ist hingegen eingestellt worden.
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