Nachbaugebühren: Teilsieg
Dipl. Ing. agr. S. Linker linker@kassel.hlrl.de Stand: 22.02.2000

Gegner der von Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) und Bauernverband (DBV) vereinbarten Nach-baugebühr haben vor Gericht einen Teilsieg errungen.

Die Saatgut-Treuhand, eine vom Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) eingerichtete Melde- und Gebühreneinzugszentrale ist danach nicht berechtigt, umfassende Auskünfte über den Saatguteinsatz der Landwirte einzuholen.

Seit eineinhalb Jahren verschickt die STV Fragebögen, in denen sie detaillierte Angaben über den gesamten Anbau der Bauern fordern. Die landwirtschaftliche Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren, ein bundesweite Initiative von mehr als 330 Landwirten, fürchtet den "gläsernen Landwirt" und verweigert die Auskunft.

Nachdem andere Gerichte von der Saatgut-Treuhand verklagte Landwirte zur Auskunft verpflichtet hatten, gab das Braunschweiger Landgericht erstmals zwei Landwirten zum Teil Recht. Nach dem Urteil müssen die Bauern der Treuhandver-waltung keine pauschalen Auskünfte über ihre Ackerfrüchte geben.

Um Gebühren zu erheben, muss die STV selbst den Nachweis der Aussaat erbringen. "Es ist im gesamten gewerblichen Rechtsschutz ... aner-kannt, dass der Inhaber der Rechte eine Verletzung beweisen muss"', so die Urteilsbegründung. Der Auskunftsanspruch besteht danach lediglich für EU-weit zugelassenen Sorten, nicht aber für die nationalen Pflanzensorten. Das Gericht hat damit den von der Interessengemeinschaft geltend gemachten Grundsatz bestätigt, wonach es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch gibt.

Nach Meinung der Landwirte hat das Urteil bundes-weite Bedeutung, zumal noch über 50 ähnliche Verfah-ren anstehen.

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