Gegner der von Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) und Bauernverband
(DBV) vereinbarten Nach-baugebühr haben vor Gericht einen Teilsieg
errungen.
Die Saatgut-Treuhand, eine vom Bund der Deutschen Pflanzenzüchter
(BDP) eingerichtete Melde- und Gebühreneinzugszentrale ist danach
nicht berechtigt, umfassende Auskünfte über den Saatguteinsatz der
Landwirte einzuholen.
Seit eineinhalb Jahren verschickt die STV Fragebögen, in denen
sie detaillierte Angaben über den gesamten Anbau der Bauern fordern.
Die landwirtschaftliche Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze
und Nachbaugebühren, ein bundesweite Initiative von mehr als 330
Landwirten, fürchtet den "gläsernen Landwirt" und verweigert die
Auskunft.
Nachdem andere Gerichte von der Saatgut-Treuhand verklagte Landwirte
zur Auskunft verpflichtet hatten, gab das Braunschweiger Landgericht
erstmals zwei Landwirten zum Teil Recht. Nach dem Urteil müssen
die Bauern der Treuhandver-waltung keine pauschalen Auskünfte über
ihre Ackerfrüchte geben.
Um Gebühren zu erheben, muss die STV selbst den Nachweis der Aussaat
erbringen. "Es ist im gesamten gewerblichen Rechtsschutz ... aner-kannt,
dass der Inhaber der Rechte eine Verletzung beweisen muss"', so
die Urteilsbegründung. Der Auskunftsanspruch besteht danach lediglich
für EU-weit zugelassenen Sorten, nicht aber für die nationalen Pflanzensorten.
Das Gericht hat damit den von der Interessengemeinschaft geltend
gemachten Grundsatz bestätigt, wonach es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch
gibt.
Nach Meinung der Landwirte hat das Urteil bundes-weite Bedeutung,
zumal noch über 50 ähnliche Verfah-ren anstehen.
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