BSE: Absicherung gegen Folgekosten

S. Linker linker@kassel.hlrl.de Stand: 21.12.2000


Durch BSE-Fälle geschädigte Bauern brauchen nach Ansicht der deutschen Versicherungsbranche keine staatliche Unterstützung, wenn sie sich rechtzeitig versichert haben. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) am 21.12.2000 mitteilte, kommt auch bei Notschlachtungen wegen BSE die so genannte Ertragsschadenversicherung für Erlöseinbußen und sonstige Folgekosten auf.

Nach Angaben eines DGV-Sprechers sind bislang jedoch nur etwa 15 % der deutschen Bauern gegen solche Schäden abgesichert. Nach DGV-Angaben kostet eine Ertragsschadenversicherung bei Milchkühen zwischen 13 und 17 DM pro Tier und Jahr.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) erklärte, gerade bei kleineren Betrieben lohne es sich nicht unbedingt, die Versicherung abzuschließen. Auch ohne Zusatzversicherung wird den Bauern der aktuelle Marktwert eines notgeschlachteten Tieres in jedem Fall durch die sogenannte Tierseuchenkasse ersetzt, in der alle Landwirte pflichtversichert sind. Die Entschädigung wird dabei zur Hälfte von dem jeweiligen Bundesland aufgebracht.

Folgekosten wie beispielsweise Ausfälle im Milchverkauf werden dagegen nicht getragen. Schwierigkeiten, eine Ertragssschaden-Police abzuschließen, bestehen offenbar trotz der Ausweitung der BSE-Krise derzeit nicht.

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