Nachdem die Agrarminister am 04.12.2000 ein auf 6 Monate befristetes Verfütterungsverbot
von Tiermehl an alle landwirtschaftlichen Nutztiere beschlossen hatten,
wurde die zeitliche Befristung zunehmend kritisiert. Im Rahmen des Treffens
der Staats- und Regierungschefs in Nizza bis wurde jedoch keine weitere
Regelung getroffen.
In den Schlußfolgerungen des Gipfels zu BSE, die am 08.12.2000
verabschiedet wurden, heißt es lediglich, daß die "Verbraucher dauerhaft
die Gewähr erhalten (sollen), daß Rindfleisch sicher ist." Während
des Verbotszeitraumes sollten die Kontrollen so umgesetzt werden, daß
eine irrtümliche Verfütterung von Tiermehl an Rinder nicht mehr möglich
ist.
Die Preise für Wurstwaren werden kurzfristig zwischen 1-2 DM
je kg steigen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie,
Bonn, ist die Preiserhöhung angesichts der durch die BSE-Krise ausgelösten
Beschlüsse in Deutschland und der EU zwingend erforderlich. Begründet
wird diese Ankündigung
- mit steigenden Kosten in der Fleischproduktion durch den Einsatz von
Ersatzeiweiß in Futtermitteln,
- mit den durch den BSE-Test bei Rindfleisch um etwa 1 DM je kg
höher liegenden Kosten und
- mit einem neuen Kostenfaktor, der mit der Knochenentsorgung in den
Zerlegungsbetrieben entsteht.
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