BSE und die Folgen: Saatgut

S. Linker linker@kassel.hlrl.de Stand: 08.12.2000


EU
Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl an alle Nutztiere ist in der EU ab dem 01.01.2001 verboten. Fischmehl darf weiter an Fische, Schweine und Geflügel verfüttert werden, sofern in den Mitgliedstaaten ausreichende Kontrollen existieren. Auch Tierfette dürfen weiter verwendet werden, wenn die Eiweiße herausgefiltert werden.

Deutschland
Neben der Verfütterung von Tiermehl ist in Deutschland seit dem 02.12.2000 auch die Verfütterung von Fischmehl an Nutztiere verboten. Ausgenommen ist lediglich die Verfütterung von Fischmehl an Fische.

Konsequenzen für den Saatgutmarkt
Die Sojapreise liegen bereits seit einiger Zeit auf Rekordniveau und zogen seit Beginn der BSE-Krise in Frankreich weiter an. Der Preisanstieg in der EU war dabei stärker ausgeprägt, wie aus der Kursentwicklung am Umschlagplatz Rotterdam ersichtlich wird. Einen Rekordanstieg konnten jedoch die seit Monaten vor sich hin dümpelnden Preise für Futtererbsen am internationalen Markt für sich verbuchen. Seit Beginn der BSE-Krise schnellten die Kurse regelrecht in die Höhe.

Prognose
Körnerleguminosen liegen als Ersatzproteine für Tiermehl voll im Trend. Für die nächste Saison wird Saatgut heiß begehrt sein und somit wird die Nachfrage sprunghaft steigen. Das Problem: Leguminosensaatgut ist alles andere als reichlich am Markt verfügbar. Die rückläufige Vermehrungsfläche der letzten Jahre und zuletzt niedrige Erträge begrenzen das Angebot.

Der zu erwartende Nachfrageschub wird die Preise für Saatgut daher empfindlich ansteigen lassen. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um den Zukauf der benötigten Sorten und Mengen.

Übersicht

 

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