Die Europäische Kommission hat die Ausnahmeregelung für die Abgabe von
losem Saatgut an den Endverbraucher verlängert, und zwar um 14 Monate
bis zum 31. August 2001.
1994 hatte die Kommission auf EU-Ebene einen befristeten Versuch gestartet,
um zu prüfen, ob sich mit der Abgabe von losem Saatgut an den Landwirt
Kosteneinsparungen für Verpacken, beim Verpackungsmaterial und in der
Entsorgung erzielen lassen, ohne die Saatgutqualität zu beeinträchtigen.
Ursprünglich sollte der Versuch im Juni dieses Jahres enden. Nach Darstellung
der Kommission kann auf Grundlage der bisher erzielten Erkenntnisse aber
noch nicht beurteilt werden, ob die lose Saatgutabgabe sinn-voll ist.
Daher wurde die Genehmigung nun verländert. Der Ständige Ausschuß für
das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen
hat die Verlängerung befürwortet. Quelle: AgE
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