Agrarminister setzten neue Schwerpunkte bei der Förderung


u.a. Auszug aus BMELV-Pressemitteilung pressestelle@bmelv.bund.de Stand: 13.12.2012


Bund und Länder haben sich gestern auf neue Schwerpunkte bei der Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume geeinigt. Die Landwirtschaftsminister geben dem Tierschutz bei Neubauten mehr Gewicht und setzen neue Anreize für höhere Umweltstandards.

 

Förderrahmen für die Landwirtschaft für die kommenden Jahren
Unter dem Vorsitz von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), dem neben dem Bund auch die Landwirtschaftsminister der 16 Bundesländer angehören, am 12.12.2012 in Berlin eine grundlegende Reform der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums eingeleitet.

Mit den beschlossenen Grundlagen für den Rahmenplan für die Jahre 2014 bis 2017 wird die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) neu ausgerichtet. Im schon ab Januar 2013 gültigen Rahmenplan für die Zeit bis 2016 wurden die demografische Entwicklung und die Reduzierung des Flächenverbrauchs als wichtige Aspekte in die bisherigen Maßnahmen integriert. Mit einem derzeitigen Fördervolumen von 600 Millionen Euro jährlich ist die GAK das wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz und die ländlichen Räume.

Statt 87 gibt es künftig nur noch 48 Fördermaßnahmen. Der BMELV verweist auf die in der "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" gebündelten Ergebnisse des Dialogs mit vielen gesellschaftlichen Gruppen im vergangenen Jahr. Durch eine neue Gliederung der Maßnahmen wird der Förderrahmen neu strukturiert.

[Anm.: Es gibt weiterhin eine Regelförderung für Stallneubauten. Landwirte erhalten beim Bau konventioneller Ställe einen Zuschuss von 20 Prozent ihrer Investitionskosten. Diese lagen bisher bei 25 Prozent. Allerdings enthält der Kompromiss die Option, dass einzelne Länder den Fördersatz um 5 Prozentpunkte anheben können.]

Wer einen besonders tiergerechten Stall baut, wird künftig mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. Damit wird der bislang schon erhöhte Fördersatz für besonders tiergerechte Ställe weiter aufgestockt. [Anm.: Derzeit liegt der Fördersatz für tiergerechte Aufstallung bei 35 Prozent.] Daneben können Investitionen in Stallbauten auch dann gefördert werden, wenn die neuen Gebäude über die bisherigen Standards hinaus besondere Anforderungen an den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz erfüllen. Laut BMELV soll das gesamte Potenzial ausgeschöpft werden, um Verbesserungen für Tier, Umwelt und Klima voranzutreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Tierwohl.

Auch bei der Agrarumweltförderung werden neue Prioritäten gesetzt und effizientere Maßnahmen sowie die Kombination von Maßnahmen stärker gefördert. So werden beispielsweise beim ökologischen Landbau die Fördersätze erhöht und neue Maßnahmen zur Förderung der Anlage und Pflege von extensiven Obstbeständen wie Streuobstwiesen eingeführt. Durch die Kooperation von Landwirten mit Akteuren wie zum Beispiel den Landschaftspflegeverbänden werden die Agrarumweltmaßnahmen besser auf den regionalen Bedarf ausgerichtet. Dies führt gleichzeitig auch zu einer effizienteren Agrarumweltförderung.

Der neue Rahmenplan der GAK ebnet auch den Weg für eine schnelle und zügige Umsetzung der ELER-Verordnung, mit der die Europäische Union im Laufe des kommenden Jahres die Förderung des ländlichen Raums regeln wird. Über offene Punkte wie zum Beispiel die Förderung von benachteiligten Gebieten oder der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere, die unter anderem aufgrund ausstehender Entscheidungen in Brüssel noch nicht abschließend diskutiert werden können, entscheidet der PLANAK auf einer weiteren Sitzung im Frühjahr 2013.

 

Hintergrundinformation zur GAK
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Die GAK enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ab.

Zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume stellt das BMELV für die GAK jährlich 600 Millionen Euro zur Verfügung und übernimmt damit in der Regel 60 Prozent, beim Küstenschutz sogar 70 Prozent der Kosten, die den Ländern durch die Fördermaßnahmen entstehen.

Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über eine Milliarde Euro pro Jahr. Hinzu kommen ELER-Mittel in Höhe von fast 1,2 Milliarden Euro sowie weitere Mittel der Länder und Gemeinden. Zu den bekanntesten Maßnahmen der GAK zählen das Agrarinvestitionsprogramm, die Förderung von ökologischer Landwirtschaft, Agrarumweltmaßnahmen und der Berglandwirtschaft sowie Küstenschutzmaßnahmen und die Dorfentwicklung.

 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 
 
 


Vorhergehende Beiträge

---

 

   
 
 
 
 

Seitenanfang