Razzia beim Lebensmitteleinzelhandel

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 14.01.2010


Mehrere deutsche Lebensmittelhändler stehen unter dem Verdacht illegaler Preisabsprachen. Das Bundeskartellamt hat heute bundesweit die Geschäftsräume von elf deutschen Einzelhandelsunternehmen und vier Markenartikelherstellern durchsucht.

Bundeskartellamt veranlaßt Durchsuchung von Handelskonzernen
Das Bundeskartellamt bestätigt, daß es am 14. Januar 2010 eine Durchsuchung von zahlreichen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, des Drogeriewarenhandels und des Tierbedarfshandels sowie einiger Hersteller von Markenartikeln des Konsumgüterbereichs durchgeführt hat.

Die bundesweite Aktion erstreckte sich auf insgesamt 15 Unternehmen, davon 11 Handelsunternehmen. An der Durchsuchung waren 56 Mitarbeiter des Bundeskartellamts und 62 Polizeibeamte beteiligt. Parallel sind Verfahren gegen weitere Handelsunternehmen schriftlich eingeleitet worden.

Die Behörde geht dem Verdacht nach, daß sich Markenartikelhersteller mit Einzelhandelsunternehmen in den Produktbereichen Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung über die Gestaltung der Endverbraucherpreise abgestimmt haben. Die Abstimmung von Endverbraucherpreisen im Vertikalverhältnis, d.h. zwischen Herstellern und Einzelhändlern, ist kartellrechtlich ebenso verboten wie horizontale Kartelle und kann mit Geldbußen geahndet werden.

Soweit Unternehmen oder Personen bei der Aufklärung der Vorwürfe mit dem Bundeskartellamt kooperieren, wird das Bundeskartellamt dies im Rahmen seines Ermessens bei der Verhängung von Geldbußen berücksichtigen.

Eine Durchsuchung des Bundeskartellamtes erfolgt regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Die Durchführung einer Durchsuchung dient der Aufklärung des Sachverhalts und bedeutet ausdrücklich nicht, daß sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht haben. Bis zum Abschluß des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundeskartellamt, Bonn, Pressemitteilung vom 14.01.2010

 
 
 
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