Die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main,
hat das Spektrum ihrer Förderdarlehen erweitert.
Dies betrifft sowohl die Finanzierungsangebote für
Landwirte, als auch Kredite für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche,
die künftig stärker in die Förderaktivitäten
einbezogen werden.
Mit der Gliederung nach dem jeweiligen
Finanzierungsbedarf und der Trennung zwischen investiven
und sonstigen Finanzierungen werden die Förderprogramme
für den Kreditnehmer transparenter und erfüllen
zudem die nötigen Anforderungen des EU-Beihilferechts.
Zum Programmstart am 17. November hat die Förderbank
außerdem die Zinsen ihrer Förderprogramme
aufgrund der Kapitalmarktentwicklung um bis zu 0,85 Prozentpunkte
gesenkt.
Niedrigere
Zinsen und neue Förderangebote für die Landwirtschaft
Über die mittel- und langfristigen
Rentenbank-Darlehen können nahezu alle betrieblichen
Vorhaben von landwirtschaftlichen Unternehmen finanziert
werden. Die Förderung erfolgt jetzt unabhängig
davon, ob es sich um gewerbliche oder nichtgewerbliche
Unternehmen handelt. Auch die (mittelfristige) Finanzierung
von Betriebsmitteln aller Art ist jetzt förderfähig.
Das
bisherige Liquiditätshilfedarlehen bleibt als
eigenständiges Kreditprogramm für spezielle
Situationen - Wetterextreme, Seuchen sowie andere
Kalamitäten - verfügbar und wird beim
Auftreten solcher Ereignisse flexibel geöffnet.
Weiterhin werden zwei Zinskonditionen angeboten: Neben
einer zinsgünstigen Basisförderung gibt
es einen weiteren Zinsbonus für besonders förderwürdige
Vorhaben.
Die Zinskonditionen werden in Zukunft
als LR-Basis-Zins und LR-Top-Zins in den entsprechenden
Konditionenmitteilungen kommuniziert. Der Top-Zins
steht weiterhin jungen Landwirten unter 41 Jahren
- auch im Rahmen einer Personengesellschaft -
zur Verfügung. Darüber hinaus werden z.
B. auch Investitionen in den Umwelt- und Ressourcenschutz,
den Verbraucherschutz oder im Bereich Bioenergie zum
Top-Zins finanziert. In der günstigsten Preisklasse (A)
liegt der Top-Zins für Förderkredite mit
einer Laufzeit von 10 Jahren jetzt bei effektiv
4,40 % bei 10-jähriger Zinsbindung und 4,14 %
bei 5-jähriger Zinsbindung.
Erweiterte
Angebote
Die erweiterten Angebote für kleine
und mittlere Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
umfassen sowohl die Finanzierung von investiven Maßnahmen
als auch die Finanzierung von Betriebsmittelkäufen,
zumal die Lager- und Vorratsfinanzierung bei einigen
dieser Unternehmen eine hohe Bedeutung hat. Auch hier
werden Investitionen in den Umwelt- und Ressourcenschutz
ebenso mit dem Top-Zins begleitet wie auch Investitionen
zur Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
in der Ernährungswirtschaft.
Förderung
neuer Energien vom Land
Sowohl landwirtschaftliche Unternehmen
als auch Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
können Förderdarlehen für die Errichtung
von Fotovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen aus
einem neuen gemeinsamen Programm erhalten. Auch die
Verwertung nachwachsender Rohstoffe, z.B. in einer
Biogasanlage, ist generell für alle Energieerzeuger
förderfähig, sofern es sich um kleine und
mittlere Unternehmen handelt. Auch diese „Energie
vom Land" wird von der Rentenbank mit dem Top-Zins
finanziert.
Innovationsförderung,
Infrastruktur und privates Engagement
Projekte mit besonders innovativem Charakter
werden weiterhin aus dem bei der Rentenbank gebildeten
Zweckvermögen des Bundes mit besonders zinsgünstigen
Krediten finanziert bzw. bezuschusst. Komplettiert
wird das Angebot der Rentenbank durch die Darlehen
zur Förderung der ländlichen Entwicklung
außerhalb des gewerblichen Bereiches: Neben
dem privaten Engagement in ländlichen Regionen
werden auch Investitionen in kommunale Infrastrukturmaßnahmen
gefördert.
Die Förderdarlehen der Rentenbank
sind über die Hausbanken zu beantragen. Die Darlehensgewährung
erfüllt die sich aus dem EU-Beihilferecht ergebenden
Anforderungen. Die Darlehen der Rentenbank enthalten
immer dann einen Beihilfenwert, wenn der aktuelle
EU-Referenzzinssatz - dieser wird von der EU-Kommission
festgesetzt - über dem Zinssatz der Rentenbank
liegt. Sowohl die Rentenbank als auch die Hausbanken
geben Auskunft, ob dies aktuell der Fall ist.
Mit Beantragung eines Darlehens muss
zukünftig eine Erklärung des Kreditnehmers
über die bereits erhaltenen Investitionsbeihilfen
eingereicht werden. Die Höhe der im Darlehen
ggf. enthaltenen Beihilfe kann mit Hilfe des Darlehens-
und Beihilfenrechners ermittelt werden. Dieser ist
auf der Homepage der Rentenbank unter www.rentenbank.de
zu finden. Dort können auch nähere Informationen
zur Beihilfe sowie die aktuellen Zinssätze und
Laufzeiten der Förderkredite abgerufen werden.
Für alle Verwendungszwecke bietet die Rentenbank
immer auch beihilfefreie Konditionen an.
Aktuelle
Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
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Kredit-Programme / Konditionen |
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Konditionen |
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