Tiertransport: Neue Bestimmungen bei Langstrecken
S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 02.01.2007


Beibehaltung der geltenden Temperaturgenzwerte
Zum 5. Januar 2007 gelten in der EU veränderte Regelungen beim Tiertransport.

Kurzfristig hat sich die Europäische Kommission jetzt jedoch mit den EU-Mitgliedsländern darauf verständigt, vorerst die geltenden Temperaturgenzwerte bei Langstreckentransporten von Tieren beizubehalten.

Neue Bestimmungen für Transportfahrzeuge
Ab dem 5. Januar 2007 gelten unterschiedliche Anforderungen für Transportfahrzeuge, die Tiere
• unter 8 Stunden oder
• über 8 Stunden transportieren.

Bei Transporten unter 8 Stunden können bestehende Fahrzeuge unverändert eingesetzt werden.

Für Langstreckentransporte (über 8 Stunden) gelten verschäfte Anforderungen:
• ständiger Zugang aller transporteirten Tiere zu einer Tränkvorrichtung,
• Belüftungssysteme zur Realisierung eines Temperaturbereiches zwischen 0 und 35°C,
• Temperaturüberwachungssystem und Warnsystem bei Temperaturüberschreitung,
• Einsatz eines Navigationssystems bei Neufahrzeugen. Ab dem 01.01.2009 ist ein
  Navigationsgerät bei sämtlichen Fahrzeugen (auch bei Altfahrzeugen) vorgeschrieben.

Ladedichte bei Schweinen
Die Ladedichte bei Schweinen darf 235 kg pro Quadratmeter nicht überschreiten. Alle anderen Vorgaben entfallen.

 
 
 
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