Vogelgrippe: Sachstand
Bisher nur leichter Umsatzrückgang

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 02.03.2006


Absatzentwicklung bei Geflügel
Inzwischen beklagt die Geflügelbranche einen leichten Verkaufsrückgang am Markt. Vor allem Hähnchenschnekel sind betroffen. Grundsätzlich reagiert man in Deutschland jedoch sachlich und die meisten Verbraucher haben ihr Konsumverhalten nur wenig verändert.

Nachdem Frankreich ein Impfprogramm begonnen hat (siehe auch "Rückblick") und auch die Niederlande die Impfung von Hobbygeflügel und einiger Nutzgeflügel-Bestände planen, kommen erste Reaktionen von den Exportmärkten. Rund 20 Staaten, darunter auch die USA erließen ein Importverbot für Geflügel und Geflügelfleischprodukte aus Südostfrankreich. Japan hat gehen Frankreich bereits ein Einfuhrverbot für französisches Geflügel verhängt und droht jetzt den Niederlanden ebenfalls mit einem Importverbot.

Aufgrund der täglich neuen Meldungen über die Ausbreitung der Vogelgrippe könnte - aufgrund der ständigen Präsenz des Themas in den Medien - ist nicht auszuschließen, das die Konsumzurückhaltung bei Geflügelprodukten stärker werden könnte.

 

Sondersitzung des Nationale Krisenstabes am 02.03.2006
Bund und Länder haben sich über zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest verständigt. Per Bundesverordnung soll festgelegt werden, daß in den bereits bestehenden Sperrzonen (3 Kilometer um den Fundort eines infizierten Vogels) ein Leinenzwang für Hunde gilt und Katzen im Haus zu halten sind. Die Bundesländer, die bereits H5N1-Funde bei Wildvögeln haben, werden diese Maßnahmen sofort erlassen.

Beraten wird zur Zeit noch über die Frage einer Impfung. Diskutiert wird zudem, ob betriebsfremde Personen die Geflügelstallungen nicht mehr betreten dürfen.

 

Kennzeichnung von Eiern bei Aufstallungsgebot
Die seit 17.02.2006 geltende Stallpflicht hat folgende Auswirkungen auf die Kennzeichnung der Eier:

  • Eier aus Freilandhaltung dürfen für einen Zeitraum von 12 Wochen ab Inkrafttreten der Verordnung weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ gekennzeichnet werden. Sollte das Aufstallgebot länger als 12 Wochen in Kraft bleiben, müssen die Eier dann als „Eier aus Bodenhaltung“ gekennzeichnet werden.
  • Auch Eier, die nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung erzeugt worden sind, dürfen weiterhin mit dem Erzeugercode "0" gestempelt werden.
  • Auf die Kennzeichnung von Eiern aus Bodenhaltung und Eiern aus Käfighaltung hat das Aufstallgebot keinen Einfluß.

Auf Grund der ausführlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Gründe und die Art der Beschränkungen ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen.

 

Rückblick
02.03.2006

Europa: Bisher durch H5N1 betroffene Länder (Liste nicht vollständig):

  • Deutschland (Schwäne, Enten, Habicht, Katze),
  • Bosnien-Herzegowina (Schwäne),
  • Bulgarien (Schwäne),
  • Dagestan (Nutztierbestände)
  • Frankreich (Ente, Puten-Nutztierbestand),
  • Georgien (Schwäne),
  • Griechenland (Schwäne),
  • Italien (Schwäne),
  • Kroatien (Schwan),
  • Österreich (Schwäne),
  • Rumänien (Hausgeflügel),
  • Slowenien (Schwäne),
  • Süd-Rußland/Region Stawropol (Nutztierbestände),
  • Ungarn (Schwäne),
  • Schweden (Enten)
  • Schweiz (Ente),
  • Serbien (Schwan, H5N1 noch nicht bestätigt).

Deutschland: Nachweis des Virus H5N1 bundesweit in fünf Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg und Bayern) bei 136 toten Tieren, 123 davon in Mecklenburg-Vorpommern.

02.03.2006Deutschland: Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer berät in Berlin mit Vertretern der Geflügelwirtschaft und Experten über weitere Maßnahmen gegen die Vogelgrippe. Dabei soll auch erörtert werden, wie sinnvoll eine vorsorgliche Impfung von Nutzgeflügel ist.
01.03.2006Deutschland: Erste Infektion bei einer Katze auf Rügen mit dem H5N1-Virus der asiatischen Variante nachgewiesen. Ab sofort gelten bundesweit in Infektionsgebieten verschärfte Schutzmaßnahmen für Haustiere.
01.03.2006Schweden: Bestätigung der Tierseuche bei zwei Wildenten in der Nähe der Stadt Oskarshamn in der südschwedischen Region Smaland.
01.03.2006Schweiz: Bestätigung, daß der am am 26.02.2006 in Genf gefundene Gänsesäger (Ente), bei dem das H5-Virus gefunden worden war, an der H5N1 verendet ist.
27.02.2006Frankreich: Start von Massenimpfungen gegen die Vogelgrippe im Departement Landes im Südwesten. Mehr als 300.000 Gänse und Enten sollten in das Programm aufgenommen werden. Frankreich ist der größte Geflügel-Produzent Europas und setzt pro Jahr 6 Milliarden Euro um.
25.02.2006Frankreich: Erste Infektion bei Nutzgeflügel in Europa nachgewiesen. In einem Putenzuchtbetrieb nahe Lyon hatte H5N1 rund 400 Tiere getötet. Die übrigen 11.000 Tiere wurden notgeschlachtet.
23.02.2006Deutschland: Der Verdachtsfall auf H5N1 in einem gekeulten Hausgeflügelbestand auf Rügen hat sich nicht bestätigt. Es liegen weiterhin nur Nachweise bei Wildvögeln vor.
21.02.2006Kroatien: H5N1 wurde bei einem verendeten Schwan an der kroatischen Adriaküste bestätigt.
18.02.2006Frankreich: H5N1-Erreger bei einer toten Wildente, die in der Gemeinde Joyeux im Nordosten von Lyon gefunden wurde, nachgewiesen. Aus einer 10 km-Sicherheitszone dürfen keine Geflügelprodukte herausgebracht werden. Für Großbetriebe gilt Stallpflicht, kleine Züchter müssen die Hühner wenigstens durch ein Drahtgitter vor Kontakten mit Wildvögeln schützen.
18.02.2006Österreich: Allgemeine Stallpflicht für Nutzgeflügel. Von den beiden Schwänen, die am 13.02.2006 im Gebiet des Kraftwerks Mellach bei Graz aufgefunden wurden, ist in einem Fall das Virus H5N1 bestätigt worden. In einer 3 km-Schutzzone ist den Geflügelbetrieben der Handel mit lebendem Geflügel, Geflügelfleisch, Eiern und Geflügelprodukten untersagt. In einer 10 km-Überwachungszone kann lebendes Geflügel, Geflügelfleisch, Eier und Geflügelprodukte nur nach behördlicher Genehmigung von den Geflügelbetrieben verbracht werden.
  Polen: Eine neue Verordnung schreibt wieder die Stallpflicht für Geflügel vor, obwohl in Polen bisher noch kein Vogelgrippe-Fall nachgewiesen wurde. Sofern kein Stall zur Verfügung steht, muß der Auslauf eingezäunt und überdacht werden, um den Kontakt der Tiere mit Wildvögeln zu verhindern.
17.02.2006

Deutschland: Beginn der vorgezogenen Stallpflicht für Geflügel. Damit muß in Deutschland zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Nutzgeflügel wie Hühner, Fasane, Enten oder Gänse wieder im Stall untergebracht werden. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro.

Die "Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest" vom 15. Februar 2006 finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): ... zur Verordnung

14.02.2006Deutschland: H5N1-Infektion bei zwei toten Schwänen auf der Ostsee-Insel Rügen.
Anfang FebruarUngarn: In der Nähe von Csátajla und der Gemeinde Nagybaracska im Komitat Bács-Kiskun wurden Anfang Februar tote Schwäne gefunden, die mit H5N1 infiziert waren.
 
 
 
Vorhergehende Beiträge
22.02.2006 Vogelgrippe: Sachstand 22.02.2006
17.02.2006 Vogelgrippe: Stallpflicht gilt ab heute (17.02.2006)
15.02.2006 Vogelgrippe-Verdacht in Deutschland
  
 
 
 
 

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