Vogelgrippe: Sachstand 22.02.2006

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 22.02.2006


Auf Rügen mehr als 1.400 tote Vögel gefunden
Auf Rügen sind seit dem Bekanntwerden der ersten Vogelgrippe-Fälle vor einer Woche insgesamt mehr als 1.400 tote Vögel gefunden worden. Bislang wurden auf Rügen 101 Vogelgrippe-Fälle positiv bestätigt.

Auf dem Festland sind bislang keine weiteren Fälle von Vogelgrippe festgestellt worden Nach dem Nachweis von zwei Fällen in Nord- und Ostvorpommern am Wochenende sind nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Instituts neun weitere Vogelkadaver getestet worden. In keinem Fall sei der gefährliche Erreger H5N1 nachgewiesen worden.

 

H5N1-Fall auch in Frankreich
Am 18.02.2006 wurde im Nordosten Frankreichs ein Seuchenfall gemeldet. Der H5N1-Erreger wurde bei einer toten Wildente, die in der Gemeinde Joyeux im Nordosten von Lyon gefunden wurde, nachgewiesen. Aus einer 10 km-Sicherheitszone dürfen keine Geflügelprodukte herausgebracht werden. Für Großbetriebe gilt Stallpflicht, kleine Züchter müssen die Hühner wenigstens durch ein Drahtgitter vor Kontakten mit Wildvögeln schützen. Mehrere hunderttausend Nutztiere sollen geimpft werden. Vor allem die Geflügelbetriebe in der Region Bresse, wo die berühmten Bresse-Hühner gezüchtet werden, sind besorgt.

 

Sondersitzung des Agrarausschusses
Auf einer Sondersitzung in Berlin berät der Agrarausschuß des Bundestags heute über Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer rechnet nicht mit einem schnellen Ende der Vogelgrippe-Gefahr in Deutschland. Auf absehbare Zeit werde man mit dem Virus leben müssen, sagte er der "Passauer Neuen Presse".

Der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Uhlenberg sprach sich dafür aus, Geflügelbestände gegen die Vogelgrippe zu impfen. In dem Radiosender "Deutschlandfunk" nannte er unter anderem Zoo-Tiere und Rasse-Geflügel.

 

Stallpflicht auch in Österreich
In Österreich gilt seit dem 18.02.2006 eine allgemeine Stallpflicht für Nutzgeflügel. Von den beiden Schwänen, die am 13.02.2006 im Gebiet des Kraftwerks Mellach bei Graz aufgefunden wurden, ist in einem Fall das Virus H5N1 bestätigt worden. In einer 3 km-Schutzzone ist den Geflügelbetrieben der Handel mit lebendem Geflügel, Geflügelfleisch, Eiern und Geflügelprodukten untersagt. In einer 10 km-Überwachungszone kann lebendes Geflügel, Geflügelfleisch, Eier und Geflügelprodukte nur nach behördlicher Genehmigung von den Geflügelbetrieben verbracht werden. Ohne konkrete Verdachtsfälle sollen keine Nutztierbestände vorbeugend beseitigt werden.

 
 
 
Vorhergehende Beiträge
17.02.2006 Vogelgrippe: Stallpflicht gilt ab heute (17.02.2006)
15.02.2006 Vogelgrippe-Verdacht in Deutschland
  
 
 
 
 

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