Die Kennzeichnung "EU-Ökologisch" soll
künftig Produkte aus biologischem Landbau kennzeichnen. Das jedenfalls sieht
ein interner Entwurf der EU-Kommission vor, der zum 1. Januar 2009 in Kraft treten
soll.
EU-Öko-Logo geplant
Derzeit schreiben die EU Mitgliedsstaaten die Verwendung des gemeinschaftlichen
Öko-Labels noch nicht verpflichtend vor. Konsens besteht unter den EU-Mitgliedsstaaten
jedoch drin, das ein einheitlicher Hinweis auf den ökologischen Landbau für Verbraucher,
Handel und Verarbeiter von großem Interesse ist.
Der Einsatz
von Öko-Logos privater Organisationen soll gleichrangige Verwendung finden,
solange nachgewiesen werden kann, daß die Qualitätsanforderungen und
Standards gleichwertig sind. Darüber hinausgehende Werbeaussagen sollen nur
dann statthaft sein, solange andere Produkte nicht vergleichsweise negativ dargestellt
werden und die Aussage wahrheitsgemäß bleibt.
Um
das Öko-Label zu erhalten, müssen - wie bisher - Agrarerzeugnisse
zu mindestens 95 % aus biologischer Landwirtschaft stammen. Neu ist, das
der Hinweis auf ökologische Produktionsmethoden nicht mehr erfolgen darf, wenn
nur 70 - 95 % der Bestandteile aus biologischer Landwirtschaft
stammen. Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sollen
unverändert erst dann kennzeichnungspflichtig werden, wenn sie einen Anteil
von 0,9 % überschreiten.
Import-Produkte aus
biologischer Erzeugung müssen entweder die EU-Vorschriften erfüllen
oder gleichwertige Zertifizierungen in ihren Erzeugerländern vorweisen können.
EU-Kommission will größeren
Einfluss
Die EU-Kommission sieht die Einbindung einer Flexibilitätsklausel
vor, die den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, auch insgesamt weniger strenge
Anforderungen als Standard festzuschreiben. Damit sollen die regionalen und klimatischen
Besonderheiten berücksichtigt werden.
Die EU-Kommission
strebt im Zuge einer Vereinheitlichung der Öko-Kennzeichnung auch die Stärkung
ihres Einflußes an. Es wird daher beabsichtigt, den EU-Regelungsausschuss
für den ökologischen Landbau in einen Verwaltungsausschuss umzuwandeln. Dies würde
die Einflussmöglichkeiten der Kommission deutlich erhöhen. Die EU-Länder
können in einem Regelungsausschuß EU-Vorhaben bereits mit einer Sperrminorität
blockeren. In einem Verwaltungsausschuss dagegen, muß mit qualifizierter
Mehrheit abgestimmt werden.
Vorhergehende Beiträge
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