Einheitliche EU-Öko-Kennzeichnung geplant
G. Krug-Lehmann gerlinde.krug-lehmann@hdlgn.de Stand: 22.12.2005


Die Kennzeichnung "EU-Ökologisch" soll künftig Produkte aus biologischem Landbau kennzeichnen. Das jedenfalls sieht ein interner Entwurf der EU-Kommission vor, der zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.

EU-Öko-Logo geplant
Derzeit schreiben die EU Mitgliedsstaaten die Verwendung des gemeinschaftlichen Öko-Labels noch nicht verpflichtend vor. Konsens besteht unter den EU-Mitgliedsstaaten jedoch drin, das ein einheitlicher Hinweis auf den ökologischen Landbau für Verbraucher, Handel und Verarbeiter von großem Interesse ist.

Der Einsatz von Öko-Logos privater Organisationen soll gleichrangige Verwendung finden, solange nachgewiesen werden kann, daß die Qualitätsanforderungen und Standards gleichwertig sind. Darüber hinausgehende Werbeaussagen sollen nur dann statthaft sein, solange andere Produkte nicht vergleichsweise negativ dargestellt werden und die Aussage wahrheitsgemäß bleibt.

Um das Öko-Label zu erhalten, müssen - wie bisher - Agrarerzeugnisse zu mindestens 95 % aus biologischer Landwirtschaft stammen. Neu ist, das der Hinweis auf ökologische Produktionsmethoden nicht mehr erfolgen darf, wenn nur 70 - 95 % der Bestandteile aus biologischer Landwirtschaft stammen. Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sollen unverändert erst dann kennzeichnungspflichtig werden, wenn sie einen Anteil von 0,9 % überschreiten.

Import-Produkte aus biologischer Erzeugung müssen entweder die EU-Vorschriften erfüllen oder gleichwertige Zertifizierungen in ihren Erzeugerländern vorweisen können.

EU-Kommission will größeren Einfluss
Die EU-Kommission sieht die Einbindung einer Flexibilitätsklausel vor, die den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, auch insgesamt weniger strenge Anforderungen als Standard festzuschreiben. Damit sollen die regionalen und klimatischen Besonderheiten berücksichtigt werden.

Die EU-Kommission strebt im Zuge einer Vereinheitlichung der Öko-Kennzeichnung auch die Stärkung ihres Einflußes an. Es wird daher beabsichtigt, den EU-Regelungsausschuss für den ökologischen Landbau in einen Verwaltungsausschuss umzuwandeln. Dies würde die Einflussmöglichkeiten der Kommission deutlich erhöhen. Die EU-Länder können in einem Regelungsausschuß EU-Vorhaben bereits mit einer Sperrminorität blockeren. In einem Verwaltungsausschuss dagegen, muß mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden.

 
 
 


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